Was tun bei Notfällen?
Es gibt Situationen, in denen man unbedingt reagieren muss.
Suchtmittel können lebensbedrohliche Wirkungen haben. Bei einer Ohnmacht oder einem anderen beunruhigenden Zustand: Rufen Sie die Sanität (Tel. 144). Leisten Sie Erste Hilfe.
Suchtmittel können die Gewaltbereitschaft erhöhen. Bei Gewalt, Aggressivität, Drohungen: Begeben Sie sich in Sicherheit. Rufen Sie die Polizei.
Wenn Eltern suchtkrank sind, sind Kinder besonders stark mitbetroffen. Sie brauchen Unterstützung. Sie brauchen unter Umständen auch Schutz. Wer kann die Kinder bestmöglich unterstützen? Ist eine Meldung bei der Kinderschutzbehörde notwendig? Wer kann eine solche Meldung machen? Es wäre besser, dass eine solche Meldung nicht von einer nahen Vertrauensperson des Kindes ausgeht. Diese Beziehung ist für das betroffene Kind sehr wertvoll. Sie könnte in Frage gestellt werden, wenn Eltern den Kontakt mit der Meldung erstattenden Person abbrechen.
Vielleicht braucht es eine Gefährdungsmeldung für die konsumierende Person. Erwachsenenschutzbehörden können die Situation abklären. Sie können Hilfe anbieten. Zwangsweise Massnahmen für Erwachsene sind nur in schweren Situationen möglich.